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Das deutsche Steuerrecht gehört zu den komplexesten und schwierigsten Rechtsgebieten weltweit. Die Einkommen- und Lohnsteuer hat einen erheblichen Anteil am deutschen Steuergesamtaufkommen. Es gilt das Prinzip des Steuerabzugs. Das bedeutet, dass die Steuer von wenigen kleinen Pauschbeträgen abgesehen grundsätzlich von den Bruttoeinnahmen abgezogen wird. Jeder kennt und keiner schätzt sie -"die Steuer(über)belastung"-. Trotzdem verzichten noch heute über eine Million Arbeitnehmer auf ihre Ansprüche gegenüber dem Staat. Dies geschieht aus den verschiedensten Gründen, sicher aber auch aus Unkenntnis über die gesetzlichen Bestimmungen und deren Gestaltungsmöglichkeiten. Viel zu oft wird, wenn überhaupt, nur die "lästige Pflicht" durch einfaches Ausfüllen der amtlichen Formulare erfüllt. Damit kann man jedoch kein steuerliches Optimum erreichen. Es gilt vielmehr die persönlichen Lebens- und Einkunftsverhältnisse zunächst genau zu analysieren. Nur so können steuermindernde Ausgaben erkannt und Investitionen steuersparend geplant werden. Sie sehen, wie wichtig es ist, Ihre Steuererklärung zu planen also im Vorfeld zu agieren und nicht im Nachhinein nur noch zu reagieren. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht gibt es weder Steuertricks noch Steuerschlupflöcher sondern eine Vielzahl ganz legaler Möglichkeiten, die persönliche Steuerschuld zu mindern. Vertrauen Sie dabei auf die Fachkompetenz des Lohnsteuerhilfevereins ROSSO® e.V.
Der Lohnsteuerhilfeverein ROSSO® e.V. bietet Ihnen Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft bei den
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei
- Einkünften aus Kapitalvermögen*
(Zinsen, Dividenden u.ä.)
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung*
- Einkünften aus Renten und sonstigen Bezügen *
- Einkünften aus Spekulationsgeschäften"*
- Kindergeldangelegenheiten,
- bei Anträgen zur Eigenheimzulage
- bei Anträgen der Investitionszulage (Privatvermögen)
* Wenn die Einnahmen 9000 € bei Ledigen bzw. 18000 € bei Verheirateten nicht übersteigen.
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Das lukrative und umfangreiche Leistungspaket des ROSSO® e.V. umfasst:
- den Lohnsteuerermäßigungsantrag
- die Erstellung der Einkommensteuererklärung
- die Beantragung der Eigenheimzulage
- die Beantragung der Investitionszulage(Privatvermögen)
- die Führung sämtlichen Schriftverkehrs mit dem Finanzamt
- die Überprüfung der erteilten Bescheide
- das Rechtsbehelfsverfahren
die Vertretung vor dem Finanzgericht
Ausserdem profitieren Sie von
- regelmäßigen Mitgliederinformationen über steuerliche Neuerungen
- regelmäßiger Auswertung der deutschen Finanzrechtsprechung
- regelmäßiger Auswertung von Verwaltungsanweisungen des Bundes und der Länder
- individuellen, selbst entwickelten Checklisten, die Ihnen das Sammeln der Belege erheblich erleichtern
- individuellen Steuerberechnungen und Analysen
- regelmässigen Sprechtagen für Mitglieder ausserhalb unseres Einzugsbereiches
Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist sozial in 7 Stufen eingeteilt. Er bemisst sich nach den Bruttoeinnahmen des Mitglieds. Daneben wird ein einmaliger Aufnahmebeitrag bei Neueintritt erhoben. Den für Sie gültigen Beitrag, der im Lastschriftverfahren erhoben wird und leistungsunabhängig ist erfahren Sie hier.
Ungeachtet aller Paragraphen und Berechnungen sind Sie der Mittelpunkt unseres Handelns. Deshalb hat die persönliche Beratung oberste Priorität. Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüssen zu dürfen.
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