| Für die Berufe der Kirche gibt es in Deutschland nur wenige Spezialisten.
Schon bei der Gründung des Lohnsteuerhilfevereins Rosso e.V. war die Beratung dieser Berufsgruppe eines der Hauptziele. So arbeiten Pfarrer seit der Gründung kontinuierlich im Vorstand des Vereins mit. Seit 1995 vertreten wir Bischöfe, Pfarrer und andere kirchliche Arbeitnehmer bundesweit. Dabei wird unsere Arbeit immer wieder durch positive Rückmeldungen und Anregungen der Mitglieder bestätigt und unterstützt.
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten bestehen von der Ausbildung bis über den Ruhestand hinaus.
Als besondere Beispiele sind zu nennen:
- die richtige Bemessung geldwerter Vorteile (Dienstwohnung, Abholscheine für Pkw)
- die besondere steuerliche Problematik während der Pfarrausbildung
- die besondere steuerliche Behandlung von Pastoren im Ruhestand
- die Frage abzugsfähiger steuermindernder Aufwendungen des Berufs (Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Arbeitszimmer, Dienstreisen, Doppelter Haushaltsführung Fortbildungen, und Haushaltshilfe im Pfarramtsbereich)
- die steuerliche Behandlung sonstiger Aufwendungen, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen
Wir übernehmen für Sie nicht nur die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sondern vor allem die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung.
Dabei können bereits im Vorfeld durch eine gezielte Beratung Ihre gesamte Einnahmen- und Ausgabensituation steuerlich optimiert und nicht gerechtfertigte Forderungen der Finanzverwaltung abgewehrt werden. Vertrauen Sie deshalb auf die besondere Fachkompetenz des Lohnsteuerhilfevereins ROSSO® e.V.
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Das lukrative und umfangreiche Leistungspaket des ROSSO® e.V. umfasst
- den Lohnsteuerermäßigungsantrag
- die Erstellung der Einkommensteuererklärung
- die Beantragung der Eigenheimzulage
- die Beantragung der Investitionszulage(Privatvermögen)
- die Führung sämtlichen Schriftverkehrs mit dem Finanzamt
- die Überprüfung der erteilten Bescheide
- das Rechtsbehelfsverfahren
- die Vertretung vor dem Finanzgericht
Ausserdem profitieren Sie von
- regelmässigen Mitgliederinformationen über steuerliche Neuerungen
- regelmässiger Auswertung der deutschen Finanzrechtsprechung
- regelmässiger Auswertung von Verwaltungsanweisungen des Bundes und der Länder
- individuellen, selbst entwickelten Checklisten, die Ihnen das Sammeln der Belege erheblich erleichtern
- individuellen Steuerberechnungen und Analysen
- regelmässigen Sprechtagen für Mitglieder ausserhalb unseres Einzugsbereiches
Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist sozial in 7 Stufen eingeteilt. Er bemisst sich nach den Bruttoeinnahmen des Mitglieds. Daneben wird ein einmaliger Aufnahmebeitrag bei Neueintritt erhoben. Den für Sie gültigen Beitrag, der im Lastschriftverfahren erhoben wird und leistungsunabhängig ist erfahren Sie hier.
Ungeachtet aller Paragraphen und Berechnungen sind Sie der Mittelpunkt unseres Handelns. Deshalb hat die persönliche Beratung oberste Priorität. Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüssen zu dürfen.
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